24.11.2011, 15:46 Uhr
Der Bundestag hat eine Änderung des Wahlrechts beschlossen (Quelle: dapd)
Deutschland bekommt ein neues Wahlrecht. 294 von 535 Abgeordneten stimmten im Bundestag für einen entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, 241 dagegen. Die Opposition, deren Gegenentwürfe keine Mehrheit fanden, sprach von einem "Anschlag auf die Demokratie" und kündigte Verfassungsklagen an.
Durch die Reform soll gemäß den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts der Effekt des negativen Stimmgewichts eingedämmt werden: Wenn in einem Bundesland eine Partei Überhangmandate erhält, kann bislang der Fall eintreten, dass sie aufgrund der Verrechnung von Listenmandaten zwischen den Bundesländern insgesamt einen Sitz verliert, obwohl ihr Zweitstimmenanteil gestiegen ist.
Die Verfassungsrichter hatten die Neuregelung eigentlich bis Ende Juni 2011 angemahnt. Die Frist verstrich auch deshalb, weil es zwischen Union und FDP zunächst Differenzen über die Wahlrechtsreform gab.
Mit dem neuen Gesetz wird die Verbindung von Landeslisten einer Partei abgeschafft. Damit können die in einem Bundesland errungenen Zweitstimmen einer Partei nicht mehr mit den in einem anderen Land erzielten Zweitstimmen verrechnet werden. Die Opposition bezweifelt allerdings, dass mit der Neuregelung der Effekt des negativen Stimmengewichts wirklich behoben wird. Zudem verringere die Neuregelung nicht das Zahl der Überhangmandate. Zu solchen zusätzlichen Mandaten kommt es, wenn die Kandidaten einer Partei mehr Direktmandate erzielen, als der Partei nach dem Zweitstimmenergebnis an Parlamentssitzen zustehen. Davon profitiert derzeit vor allem die CDU.
SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann sagte, der Gesetzentwurf der Koalition sei nicht geeignet, Mehrheiten in Parlamenten gemäß dem Wählerwillen abzubilden. Er warf der Union vor, sie wolle sich "mit Hilfe von Überhangmandaten an die Macht klammern". Diese seien "verfassungsrechtlich nicht mehr haltbar".
"Das ist ein Anschlag auf die Demokratie, den werden wir vereiteln", kündigte Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck ebenso wie Oppermann den Gang vor das Bundesverfassungsgericht an. Auch die Linke erteilte dem Koalitionsentwurf eine Absage. Dagegen verteidigten Redner von Union und FDP die Neuregelung. Sie wiesen darauf hin, dass die Verfassungsrichter nicht die Überhangmandate, sondern das negative Stimmgewicht beanstandet hätten. Dieses Problem werde durch die Reform weitgehend beseitigt.
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Quelle: AFP
Frank schrieb:
am 1. Januar 2012 um 14:03:18
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Wahlrecht
Demokratie bedeudet, daß Bundespräsident, Bundeskanzler und alle Minister vom
Volk direkt gewählt werden müssen.Alle anderen
Bundestagabgeordneten über
die jeweiligen Wahlkreise.Macht endlich für alle zugelassenen Parteien eine gleiche Sitzverteilung. Das ist echte Demokratie. Dann ist der Volkeswille garantiert.
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Soester schrieb:
am 25. November 2011 um 16:46:28
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Überhangmandate
kosten uns viel Geld für Politikermengen, die wir nicht brauchen. Es geht um die Wahl des BUNDEStages und nicht um
Ländervertretungen. Also, ausschlaggebend für die Sitzverteilungl kann nur die Prozentzahl von ganz Deutschland sein. Die direkt Gewählten bekommen zunächst die Sitze und aus den Listen wird aufgefüllt. Dieses Ländergeklüngel muss abgeschafft werden. So hatte ich das Urteil verstanden, jetzt ist es wieder ein Pfründenverteilungssystem geblieben.
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grafiksammler schrieb:
am 24. November 2011 um 18:18:40
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Wieso beendet?
Da ist dem Journalisten wohl der Gaul durchgegangen. Die Opposition geht nach Karlsruhe. Also nix beendet. Wer so dumm wie die
Regierungsparteien ist, in einem Thema, was bisher immer gemeinsam entschieden worden ist, gegen 48% des Parlaments zu entscheiden, darf sich nicht wundern.
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