11.04.2011, 08:51 Uhr
Das neue Wahlrecht wird auch beeinflussen, wie der Bundestag künftig zusammengesetzt sein wird (Foto: ddp)
Union und FDP haben sich auf eine Reform des Wahlrechts geeinigt. Das teilten der stellvertretende Unionsfraktionschef Günter Krings und der FDP-Innenpolitiker Stefan Ruppert mit. Künftig soll jedes Bundesland separat seine Volksvertreter wählen und in den Bundestag entsenden. Bislang werden die Ergebnisse der Bundesländer verrechnet. Überhangmandate soll es aber auch weiterhin geben.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli 2008 die bisherige Regelung der Überhangmandate für verfassungswidrig erklärt. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr direkt gewählte Abgeordnete bekommt, als ihr nach dem bundesweiten Zweitstimmen-Ergebnis zustehen. Davon profitieren vor allem die großen Parteien.
Der Gesetzgeber wurde beauftragt, bis zum 30. Juni dieses Jahres eine Alternative zur Regelung des "negativen Stimmgewichts" zu finden. Bislang kann es in Ausnahmefällen für eine Partei vorteilhafter sein, deutlich weniger Zweit- als Erststimmen zu erhalten, da die Zweitstimmenergebnisse auf Bundesebene verrechnet werden. "Negatives Stimmgewicht" nennt man das Phänomen, dass sich Stimmen entgegen dem Wählerwillen auswirken können.
Künftig sollen die Landeslisten der Parteien daher nicht mehr miteinander verbunden sein. Maßgeblich für die Fünf-Prozent-Hürde ist allerdings weiterhin das bundesweite Durchschnittsergebnis. Zudem gilt weiter: Je höher die Wahlbeteiligung in einem Land, desto mehr Abgeordnete aus diesem Land können in den Bundestag einziehen.
"Mit dem Modell der Koalition werden keine neuen Probleme geschaffen und die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, bis zum 30.Juni 2011 eine Lösung zu schaffen, erfüllt", erklärten Krings und Ruppert. Alle Alternativen beseitigten das negative Stimmgewicht nicht oder erzeugten noch größere Verfassungsprobleme.
SPD und Grüne kritisierten den Vorschlag. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Thomas Oppermann, warf der Koalition vor, "angesichts schrumpfender Umfragen die eigene Macht mithilfe von Überhangmandaten" sichern zu wollen. Die zunehmende Zahl von Überhangmandaten berge das Risiko, dass "einer Mehrheit nach Zweitstimmen eine anderen Mehrheit nach Mandaten gegenüber steht".
Auch der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, fürchtet "eine unnötige Aufblähung des Bundestags um etwa 30 bis 60 Überhangmandate". Ein Wahlrecht aber, das nicht den Mehrheitswillen der Wähler im Parlament abbilde, widerspreche dem Demokratieprinzip, sagte Beck. Er drohte der Koalition mit einer erneuten Klage vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe.
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Quelle: dapd
CT schrieb:
am 8. April 2011 um 19:34:51
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Wahlen
Das Beste wäre, wenn alle Mitglieder der Regierung durch Direktwahlen gestellt werden. Jeder Bürger Deutschlands eine Stimme. Keine
Parteien, sondern unsere Vertreter sollten gewählt werden. Lobbyismus raus aus der Regierung, behindert deren Arbeit nur. Die Kleinstaaterei würde ich als Nächstes abschaffen und Schul-, Studiums- und Berufsabschlüsse sowie Schulmaterial und Frerienzeiten vereinheitlichen, Lohngleichheit West/Ost Männer/Frauen und Mindestlöhne schaffen. So wird ein Schuh draus!
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Ursk schrieb:
am 8. April 2011 um 19:32:50
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Wahlrecht
Keine Überhangmandate mehr!! Einfacheres Wahlrecht!! die Besten sollten eine Regierung bilden ohne Parteienbindung.!!!!
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EM schrieb:
am 8. April 2011 um 19:17:50
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Wahlrecht
Wir brauchen ein neues / einfaches Wahlrecht : Politiker sollen sich zur Wahl stellen, egal welcher Partei sie angehören und wir
wählen diese mit 1 Stimme direkt und wer die meisten Stimmen hat , wird Kanzler, danach - je nach Stimmergebnis folgen die anderen Minister.... bis alle Posten vergeben sind (egal welche Partei) ...... dann stellt jedes Bundesland noch 1-2 Abgeordnete und das reicht !! Die jetzigen Wasserköpfe/ Ausschüsse benötigen wir nicht. Außerdem nur noch alle 5 J. Neuwahl.
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